Allgemeine Geschäftsbedingungen
Egli Motorradtechnik AG, Bettwil (CHE-107.109.325)
Allgemeines und Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten als inhärenter Bestandteil jedes zwischen dem Kunden (nachfolgend „Besteller“) und der Egli Motorradtechnik AG, CHE-107.109.325, Hauptstrasse 14, 5618 Bettwil (nachfolgend „EMT AG“) abgeschlossenen Vertrages, welcher mit Akzept der vom Besteller eingereichten Bestellung rechtsgültig zustande kommt. Der Besteller hat die AGB mit seiner Bestellung ausdrücklich akzeptiert. Auch die Bestellung per E-Mail oder per Telefon gilt als Akzept der vorliegenden AGB. Die AGB gelten ausschliesslich und auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgeändert werden. Sie gelten auch dann, wenn die EMT AG in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen die Arbeiten resp. Lieferung vorbehaltlos ausführt. Anderslautende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn die EMT AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der EMT AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
Es gelten die AGB in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese AGB für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung, die der von den Parteien gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt, als von Anfang an wirksam vereinbart. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Preise und Bezahlung
Unsere offerierten Preise verstehen sich in CHF, rein netto, exklusiv momentan gültiger Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten (insbesondere Verpackungs-, Porto-, Lieferungs- und/oder Zollkosten). Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Wir behalten uns das Recht auf Preisanpassungen jederzeit vor.
Wünscht der Besteller eine verbindliche Preisangabe für Fahrzeuge, Zubehör und Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages, sofern dieser höher als CHF 1000.- liegt. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag, unter dem Vorbehalt einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung, bis zum Ablauf von 14 Wochentagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
Die Bezahlung erfolgt bar oder mit Post-/Maestro-Karte, ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Bei Fahrzeugen gilt im Allgemeinen eine Vorauszahlung von 15% des Nettokaufpreises, sofern kein Leasing oder keine anderweitige Finanzierung besteht. Die Vorauszahlung verfällt bei einem allfälligen, nicht durch die EMT AG verschuldeten Vertragsrücktritt durch den Besteller als Konventionalstrafe zu Gunsten der EMT AG. Weiterer Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bei einer freiwilligen Rücknahme richtig ausgelieferter Produkte werden 10% Unkostenanteil dem Besteller in Rechnung gestellt.
Erfüllungsort und Lieferbedingungen
Als Erfüllungsort für sämtliche Sach-, Geld- und Dienstleistungen sowie Lieferungen der EMT AG gilt das Domizil der EMT AG. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk (Domizil der EMT AG) auf den Besteller über. Vorbehältlich einer vorgängigen schriftlichen Abmachung erfolgt die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der entsprechende Zeitaufwand wird mit dem jeweils aktuellen Stundenansatz der EMT AG in Rechnung gestellt. Für längere Fahrten kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Die Versicherung der Leistungen und Lieferungen gegen Verlust und Beschädigung ist Sache des Bestellers.
Lieferungen von Fahrzeugen, Zubehör und Bekleidung erfolgen zu den beim Vertragsabschluss aktuellen Versionen. Die Auswahl von Produkten und die Kompatibilität einzelner Komponenten liegen allein in der Verantwortung des Bestellers.
Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt mit aller Sorgfalt. Die Verpackung wird mit den Transportkosten in Rechnung gestellt. Reklamationen sind spätesten 8 Tage nach Empfang der Produkte anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als vollständig erfüllt.
Lieferfristen
Unsere Lieferfristen erfolgen auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Produkte. Die EMT AG setzt alles daran, die Fahrzeuge und Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung versandt worden ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn insbesondere der EMT AG die Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Besteller diese nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht;
Hindernisse auftreten, die die EMT AG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen (wie beispielsweise Krieg, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen, Pandemien und/oder Naturereignisse);
und/oder der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Sofern ein solcher Fall eintritt, kann der Besteller nicht auf die Lieferung verzichten, nicht vom Vertrag zurücktreten, sowie keinen Schadenersatzanspruch beanspruchen. Die EMT AG informiert den Besteller sofern möglich spätestens am Tag der vorgesehenen Lieferung über die Verspätung.
Die Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen aus einer Lieferverzögerung wird soweit als gesetzlich möglich wegbedungen. Ein allfälliger Verzugsschaden bleibt auf jeden Fall auf den Wert der Lieferung beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Verzugsfolgeschäden, Kosten für Deckungskäufe, entgangener Gewinn sowie allfällige Schäden aus Betriebsunterbrechung. Ein Vertragsrücktritt des Bestellers infolge Lieferverzugs ist ausgeschlossen.
Die Weigerung des Bestellers, die Lieferung anzunehmen, bewirkt die sofortige Fälligkeit des Kaufpreises unabhängig von der Übergabe der Produkte an den Besteller. Die EMT AG ist dabei berechtigt, anderweitige Aufträge Dritter vorzuziehen. Sie ist zudem nicht zur Hinterlegung der Produkte verpflichtet.
Zahlungsbedingungen
Vorbehältlich einer vorgängigen schriftlichen Abmachung wird der Kaufpreis innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto und dergleichen zu leisten. Die Verrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Zahlungen sind unabhängig von einer möglichen Bemängelung der Lieferung oder behaupteten Gegenforderung zu leisten. Ein Rückbehalt der Zahlung ist nicht zulässig. Die EMT AG ist berechtigt, die Beseitigung allfälliger Mängel zu verweigern, solange der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist. Der Kaufpreis wird auch zur Zahlung fällig, wenn sich der Besteller in Annahmeverzug befindet.
Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Zahlungseingang bei der EMT AG massgebend. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist kommt der Besteller ohne weitere Mahnung seitens der EMT AG in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist vom Zeitpunkt der Fälligkeit an ein Verzugszins p.a. in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages geschuldet. Die EMT AG kann pro Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.00 in Rechnung stellen. Bei erfolgloser Mahnung kann die Forderung durch die EMT AG an Dritte abgetreten werden.
Falls der Besteller in Zahlungsverzug geraten sollte, bewirkt dies das sofortige Fälligwerden sämtlicher Forderungen der EMT AG gegenüber dem Besteller. Das Nichteinhalten von Zahlungsbedingungen ermächtigt die EMT AG zum Vertragsrücktritt sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz. Die EMT AG ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache vom Besteller herauszufordern, wenn diese vor Bezahlung des Kaufpreises in den Besitz des Bestellers übergegangen ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nicht.
Falls der Besteller in Zahlungsverzug oder (nach dem Ermessen der EMT AG) in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sollte, ist die EMT AG berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen bzw. bereits eingegangene Bestellungen nur gegen Vorauszahlung zu liefern, auch wenn bei Vertragsabschluss andere Zahlungs- und Lieferkonditionen vereinbart wurden. Sofern der Besteller vom Vertrag zurücktritt, ist die EMT AG berechtigt, die bereits geleisteten Aufwendungen vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im ausschliesslichen Eigentum der EMT AG. Das Eigentum der EMT AG geht auch bezüglich durch den Besteller verarbeitete oder weiterveräusserte Produkte nicht unter. Der Besteller hat die Produkte bis zu deren vollständiger Bezahlung hin auf seine Kosten angemessen zu versichern und instand zu halten. Der Besteller hat ferner alle Massnahmen zu treffen, damit der Eigentumsanspruch der EMT AG weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Bis zum Eigentumsübergang hat der Besteller den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen.
Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der EMT AG erforderlich sind, mitzuwirken. Der Besteller erteilt der EMT AG mit Vertragsabschluss insbesondere sein Einverständnis zur Eintragung eines allfälligen Eigentumsvorbehaltes in das Eigentumsvorbehaltsregister.
Sachmängel und Gewährleistung
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen eine rechtzeitige und formgültige Mängelrüge voraus (insbesondere bei Werkstattarbeiten, beim Kauf von neuen Fahrzeugen, beim Kauf von gebrauchten Fahrzeugen sowie beim Kauf von weiteren Produkten, Ersatzteilen sowie Bekleidung). Sämtliche Lieferungen sind innert 3 Tagen ab Erhalt eingehend auf Sach- und Funktionstauglichkeit zu prüfen. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt innerhalb der Rügefrist keine entsprechende Mängelrüge, gelten die Lieferungen als mängelfrei und genehmigt.
Nach der Rüge steht der EMT AG in jedem Fall wahlweise das Recht zu, innert angemessener Frist Ersatz- oder Nachlieferung ab Werk (EXW, Incoterms 2020) zu leisten, den Minderwert der Lieferung zu akzeptieren oder die Mängel am Produkt nachträglich zu beheben. Die mangelhafte Ware ist uns, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Originalverpackung zuzustellen. Alle weiteren Ansprüche des Bestellers wie insbesondere Wandelung, Minderung, Ersatzvornahme durch Dritte, Schadenersatz, Mangelfolgeschaden, Rücktritt, etc. sind ausgeschlossen.
Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt die gesetzl. Sachgewährleistung von zwei Jahren.
Beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge gilt folgendes: Die gesetzl. Sachgewährleistungsansprüche (insbesondere Wandelung und Minderung) werden wegbedungen und ersetzt durch eine 3 monatige Garantie.
Für unter dem Marktwert verkaufte Occasions-Fahrzeuge, Fahrzeuge ab Platz oder im Kundenauftrag verkaufte Fahrzeuge gilt folgendes: Jede Sachgewährleistung wird wegbedungen, insbesondere sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Eine Garantie wird nicht gewährt. Von der Gewährleistung stets ausgeschlossen sind Mängel, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind (z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, übermässiger Beanspruchung oder fehlerhafter Handhabung). Insbesondere auch für Änderungen am Produkt durch den Besteller, welche nicht vorgängig schriftlich durch die EMT AG bewilligt wurden, wird die Gewährleistung vollumfänglich wegbedungen. Sofern die Produkte durch den Besteller unmittelbar und ohne Durchführung einer vorgängigen Prüfung an Dritte weiterversandt werden, gelten die Produkte mit der Lieferung durch die EMT AG als vertragskonform und mängelfrei geliefert.
Sonstige Haftung
Die Haftung der EMT AG wird soweit als gesetzlich zulässig wegbedungen. Insbesondere haftet die EMT AG in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden, Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden des Bestellers, Schäden, die aus dem Betrieb eines Fahrzeuges oder anderer Produkte entstanden sind, Abgeltung von Ansprüchen Dritter (z.B. Konventionalstrafe), nicht realisierte Einsparungen und/oder jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der EMT AG. Die technischen Ratschläge und Empfehlungen der EMT AG beruhen auf einer angemessenen Prüfung und erfolgen ausserhalb jeglicher vertraglichen Verpflichtung. Soweit die Haftung der EMT AG ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Mitarbeiter.
Weitere Bestimmungen
Allfällige Differenzen versuchen die Parteien vorerst einvernehmlich untereinander zu regeln. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der EMT AG. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen Schweizerischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts CISG.
Stand: 01.2020